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Namensänderung: Geldinstitute

Sie sollten Ihren neuen Namen Banken, Kreditinstituten, Sparkassen und Bausparkassen bekannt geben. Meist genügt ein formloses Schreiben, in manchen Fällen wird die Kopie der Heiratsurkunde verlangt.

Stand: 01.01.2012
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Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
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Quelle: HELP.gv.at

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