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Namensänderung: Wehrdienst

Wenn Sie gerade Ihren Wehrdienst leisten, müssen Sie Ihre Namensänderung unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.

Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Heiratsurkunde ist beizulegen oder mitzubringen.

HINWEIS
Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich auf HELP.gv.at.
Stand: 02.02.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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