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Namensänderung: Waffenbesitzkarte bzw. Waffenpass

Falls Sie im Besitz einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenpasses oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind, empfiehlt es sich, eine Namensänderung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion) zu melden.

Es genügt ein formloses Schreiben unter Angabe des neuen Namens (eventuell Kopie der Heiratsurkunde und Kopie des waffenrechtlichen Dokumentes).

Stand: 01.09.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres
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Quelle: HELP.gv.at

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