Gemeinde unterstützt Initiative "Tempo 30"

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Tempo 30

Die Verkehrsbelastung auf der Wolfsthaler Straße hat nach dem COVID bedingten Rückgang wieder stark zugenommen. „Seit 2019 wird versucht eine Verbesserung für die Anwohner*innen zu erreichen. Jedoch scheitern die Anfragen, welche auch über den Nationalrat und den NÖ Landtag, an die zuständige Ministerin Gewessler herangetragen wurden an deren Willen für die Bevölkerung tätig zu werden. Selbst als Teilstrecken von Autobahnen Mautfrei gegeben wurden um den örtlichen Verkehr zu entlasten, war die Ministerin nicht bereit hier tätig zu werden um auch das Teilstück der A6 bis zur Ausfahrt Kittsee mautfrei zu geben. Selbst ein Radarstandort ist nicht möglich, da die Kosten von Rund €150.000 und der laufende Betrieb durch die Gemeinde getragen werden muss und die Strafgelder an den Bund fließen.“ so ein weiter kämpferischer Bürgermeister Andreas Hammer. 

„Daher sehe ich in der Initiative „Städte und Gemeinden für Tempo 30“ des Verkehrsclub Österreich (VCÖ) eine Chance für eine Anpassung der Straßenverkehrsordnung, damit Städten und Gemeinden eine einfachere Umsetzung von Tempo-Reduktionen im Ortsgebiet auch auf Landes- und Bundesstraßen ermöglicht wird.“ 

Die aktuelle Rechtslage behindert Städte und Gemeinden auf dem Weg zur notwendigen Verkehrswende. Es braucht einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es vereinfacht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und stadtplanerisch angemessene Höchstgeschwindigkeit überall dort umzusetzen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch auf Straßenzügen im Hauptverkehrsstraßennetz sowie auf Landesstraßen innerorts. Temporeduktion im Ortsgebiet erhöht die Verkehrssicherheit, reduziert Belastungen durch Lärm und Schadstoffe und ist wichtiger Teil einer grundlegenden Verkehrswende, die hohe Lebensqualität, Gesundheit und Klimaverträglichkeit im Fokus hat. 

In der Praxis machen jedoch viele Städte und Gemeinden die Erfahrung, dass die Umsetzung und Ausweitung von Tempo 30 durch die aktuelle Rechtslage oftmals behindert wird – mit Gutachten muss die Erforderlichkeit von Temporeduktionen je Streckenabschnitt einzeln begründet werden, was etwa bei breit ausgebauten Landesstraßen selten gelingt.

Daher hat der Gemeinderat die Unterstützung der Initiative beschlossen, in der Hoffnung dadurch weitere Unterstützung zu finden und eine Diskussion anzustoßen, damit die angestrebte Änderung in einer kommenden StVO-Novelle aufgegriffen wird und so eine notwendige Verkehrsberuhigung erfolgen.

10.07.2023