Hundehaltegesetz: Novelle per 1. Juni in Kraft

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hunde spielen

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, tritt in Niederösterreich per 1. Juni 2023 eine Novelle des Hundehaltegesetzes sowie der Hundehalte-Sachkundeverordnung in Kraft.

Die wesentlichsten Änderungen:

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde etc.)
  • Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der  Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt.
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter  
  • Übergangsbestimmungen: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde.

Als HundehalterIn sind Sie daher verpflichtet, für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Nachweis darüber bis spätestens Juni 2025 unaufgefordert der Gemeinde vorzulegen. Nähere und weitere Informationen zur Gesetzes-Novelle auf der Homepage der NÖ Landesregierung.

25.05.2023