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Wie Sie vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, tritt in Niederösterreich per 1. Juni 2023 eine Novelle des Hundehaltegesetzes sowie der Hundehalte-Sachkundeverordnung in Kraft.
Die wesentlichsten Änderungen:
Als HundehalterIn sind Sie daher verpflichtet, für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Nachweis darüber bis spätestens Juni 2025 unaufgefordert der Gemeinde vorzulegen. Nähere und weitere Informationen zur Gesetzes-Novelle auf der Homepage der NÖ Landesregierung.
25.05.2023