Defibrillator

 

Wenn Sekunden zählen - der Defibrillator der Gemeinde Berg

 

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Der plötzliche Herzstillstand kann ohne Vorwarnung überall eintreten. Gerade deswegen ist es notwendig die richtigen Mittel zur Behandlung des plötzlichen Herzstillstandes zur Verfügung zu haben und auch zu wissen wie man sie anwendet.

 

Sollte der Defibrillator nicht sofort zur Verfügung stehen, ist dieser durch einen zweiten Helfer (falls vorhanden) zu holen. Der andere Helfer führt solange eine Herzdruckmassage durch.

 

Wer es unterlässt einer anderen Person in einer lebensgefährlichen Situation die notwendige Hilfeleistung zukommen zu lassen, macht sich strafbar. Unterlassung der Hilfeleistung wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft, es sei denn die Hilfeleistung gilt als nicht zumutbar. Als nicht zumutbar gilt eine Hilfeleistung insbesondere dann, wenn sie Leib und Leben der helfenden Person oder andere ins Gewicht fallende Interessen gefährden würde.

Laut Strafgesetzbuch §95: Unterlassung der Hilfeleistung.